Urteil vom 8. März 2006 Az. 1 R 1/06 - OVG des Saarlandes
Gericht:
OVG des Saarlandes
Datum:
8. März 2006
Aktenzeichen:
1 R 1/06
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

In der Unterzeichnung der so genannten PKK-Selbsterklärung im Rahmen der im Jahr 2001 von der PKK initiierten Identitätskampagne ist ein tatsächlicher Anhaltspunkt i.S.v. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG zu sehen, der grundsätzlich die Annahme rechtfertigt, dass der Unterzeichner Bestrebungen unterstützt hat, die gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren und darüber hinaus durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten.

Als tatbestandsmäßige Unterstützung i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG ist jede Handlung anzusehen, die für die dort genannten Bestrebungen objektiv vorteilhaft ist, d.h. sich in irgendeinder Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeitender Vereinigung auswirkt. Allerdings muss es für den Ausländer grundsätzlich erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein, dass ein Handeln die Vereinigung und ihre Bestrebungen unterstützt.

Eine Abwendung von sicherheitsrelevanten Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfordert die Glaubhaftmachung eines inneren Vorgangs, der sich auf die Gründe für die Handlungen bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen auszuschließen ist. Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind auszurichten an Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung ...

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand
 
Gründe

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet