Urteil vom 29. November 2005 Az. L 6 AL 1/01 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
29. November 2005
Aktenzeichen:
L 6 AL 1/01
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Bei der Erneuerung der Arbeitsminderung als Anspruchsvoraussetzung für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld handelt es sich, um ein sogenanntes negatives Tatbestandsmerkmal. Die Nichterweislichkeit der Erneuerung der Arbeitslosmeldung wikt sich im Falle einer Aufhebung oder Rücknahme der Llg Bewilligung zu Lasten des Arbeitslosen aus.

 
Text
 
Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 6. Oktober 2000 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab dem 11. Dezember 1998 und die daraus resultierende Erstattungsforderung in Höhe von 1.882,02 DM (gezahltes Alg für die Zeit vom 11. Dezember 1998 bis 31. Dezember 1998 – 21 Tage x 89,62 DM/Tag = 1.882,02 DM), welche die Beklagte mit dem Erlöschen der persönlichen Arbeitslosmeldung mangels nicht feststellbarer Erneuerung derselben innerhalb von drei Monaten nach der letzten Meldung begründet hat.

Der 1961 geborene Kläger war zuletzt seit dem 1. April 1997 als Pharmaberater im Außendienst bei der Firma U., K.S., sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nach fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 24. Juli 1998 und Bezug von Krankengeld in der Zeit vom 20. Juli 1998 bis 14. August 1998 meldete sich der Kläger am 19. August 1998 arbeitslos und beantragte die Zahlung ...

 
Gründe

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