Beschluss vom 24. November 2005 Az. 1 Y 12/05 - OVG des Saarlandes
Gericht:
OVG des Saarlandes
Datum:
24. November 2005
Aktenzeichen:
1 Y 12/05
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Für den Regelungsbereich des § 74 SBG (Verbot der Führung der Dienstgeschäfte) ist als Streitwert der sogenannte Auffangwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf die Hälfte zu ermäßigen ist.

 
Text
 
Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, über die nach den §§ 68 Abs. 1 Satz 4, 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden hat, ist gemäß den §§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, 68 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG zulässig, jedoch unbegründet.

Das Verwaltungsgericht hat für das vom Antragsgegner gegenüber dem Antragsteller aus dienstlichen Gründen ausgesprochene Verbot der Führung der ...

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