Urteil vom 25. April 2006 Az. L 5 VG 2/05 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
25. April 2006
Aktenzeichen:
L 5 VG 2/05
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Nach § 15 Satz 1 KOV - VfG sind die Angaben des Klägers, der behauptet, Opfer eines Angriffs geworden zu sein, im Wege der freien Beweiswürdigungen zu berücksichtigen. Sind die Angaben zum Tathergang aber nicht Widerspruchsfrei und damit nicht geeignet, den von Ihm behaupteten Tathergang als einzig denkbaren zu belegen, geht dies zu Lasten des Klägers. Dieser muss den Nachweis des schädigenden Ergebnis erbringen.

 
Text
 
Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichtsfür das Saarland vom 28. Januar 2005 wird zurückgewiesen.

2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger am Neujahrstag 1999 Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden ist und ihm deshalb Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Januar 1985 (BGBl I, 1) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des OEG und anderer Gesetze vom 06. Dezember 2000 (BGBl I, 1676) und durch Art. 10 Nr. 11 des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern ( Zuwanderungsgesetz ) vom 30. Juli 2004 (BGBl I, 1950) zu gewähren sind.

Der am 12. Mai 1964 geborene Kläger leidet von Geburt an an Zwergwuchs, einem Hydrozephalus und an einem Megaureter.

Im ...

 
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