1. Finden sich in der Kassenbuchführung eines Unternehmens, das seine Einnahmen im Wesentlichen über die Kasse erzielt, zahlreiche, unaufklärbare Kassenfehlbeträge, so ist das Finanzamt berechtigt, Zuschätzungen vorzunehmen.
2. Bei der Durchführung der Zuschätzung kann es sich auf die in den Richtsätzen enthaltenen Rohgewinnaufschlagsätze stützen.
I. Der Antragsteller betrieb als Einzelunternehmer in mehreren Verkaufslokalen einen Handel mit Textilien (insbesondere Jeansmoden). Er ermittelte seineEinkünfte aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs. 1 i.V.m. § 5 EStG). Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 hat sich die Ehefrau des Antragstellers mit einer Einlage i.H.v. 200.000 DM als atypisch stille Gesellschafterin am Unternehmen beteiligt (Bl. 61 ff. BpU). Im Mai 2001 und im Mai 2005 wurden die Filialen in C und im D-Baumarkt in E geschlossen und die dort befindliche Ware ausverkauft. Im März 2006 ist auch die verbliebene Hauptfiliale in E., F.-straße ... geschlossen worden (Bl. 25 ff. BpU; Bl. 3). Im Jahre 1996 ist mit dem Bau eines Eigenheimes begonnen worden, das 2001 fertiggestellt worden ist (Bl. 34 BpA).
Im Zuge einer in den Jahren 2004/05 durchgeführten ...
















