Urteil vom 9. Februar 2007 Az. L 7 RJ 108/03 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
9. Februar 2007
Aktenzeichen:
L 7 RJ 108/03
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Für die Feststellung, inwieweit Ausbildungszeiten als Beitragszeiten gem. §§ 51 III, 54 I Nr 1b SGB VI der Erfüllung der Wartezeit nach §§ 36 Nr. 2, 236 I Nr 2 SGB VI dienen können, ist nicht auf die vom französischen Versicherungsträger bescheinigten Trimester, sondern auf die tatsächlich zurückgelegten Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung abzustellen.

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid desSozialgerichts für das Saarland vom 10.07.2002 sowie der Bescheidder Beklagten vom 07.06.1999 in der Gestalt desWiderspruchsbescheides vom 08.12.1999 aufgehoben und der Bescheidder Beklagten vom 04.01.2002 abgeändert.

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom23.07.1997verurteilt, dem Kläger eine Altersrente für langjährigVersicherte gem. § 236 SGB VI ab dem 01.01.2000 zu gewähren.

Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte seiner außergerichtlichenKosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch über die Gewährung einer Altersrente für langjährig Versicherte.

1936 geborene Kläger absolvierte in den Jahren 1951 bis 1954 in Frankreich eine Lehre als Maurer. Nachdem er am 27.10.1954 die Prüfung mit Erfolg abgelegt hatte, war er in den Folgejahren in Deutschland, Frankreich und ...

 
Gründe

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