Urteil vom 19. Dezember 2007 Az. L 2 U 135/05 - LSG für das Saarland
Gericht:
LSG für das Saarland
Datum:
19. Dezember 2007
Aktenzeichen:
L 2 U 135/05
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Eine Beteiligungsquote von 10 - 12 % der Gesamtbelegschaft an einem Fußballturnier, das von der Leitung eines Unternehmens mit Werken in mehreren Ländern Europas ins Leben gerufen worden ist, ist zwar gering, jedoch noch nicht als offensichtliches Missverhältnis zu werten, das eine versicherte Gemeinschaftsveranstaltung ausschließen würde.

 
Text
 
Tenor

Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 08.11.2005 sowie der Bescheid vom 20.12.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.06.2005 aufgehoben.

Es wird festgestellt,dass es sich bei dem Unfall des Klägers am 07.02.2004 um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob es sich bei dem Unfall des Klägers am 07.02.2004 um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

Der 1969 geborene Kläger ist bei der Firma D. GmbH im Zweigbetrieb P. in N. beschäftigt. Die Firma D. hatte im Jahr 2004 insgesamt 4.750 Mitarbeiter an 20 Standorten. Am 07.02.2004 fand in Heusenstamm/Offenbach das 3. Europäische D.-Fußballturnier statt, an dem insgesamt 15 Werke teilnahmen. In den teilnehmenden Werken waren zum damaligen Zeitpunkt insgesamt 4.183 Mitarbeiter beschäftigt. Aus jedem Werk kamen 10 Spieler, zusätzlich ein bis zwei Betreuer sowie jeweils zwischen einer bis drei Personen aus dem Management (Werksleiter, ...

 
Gründe

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