Die Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers für Lohnsteuer ist auch dann nicht treuwidrig, wenn der Geschäftsführer von „politischer Seite“ bestärkt wurde, sein in der Krise befindliches Unternehmen fortzuführen.
Die Beteiligten streiten um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für die Lohnsteuer-Haftungsschulden der E-GmbH (künftig: GmbH).
Die GmbH wurde im November 1998 vom Kläger und seiner Ehefrau mit einem Stammkapital in Höhe von 50.000 DM als Auffanggesellschaft gegründet, um den Geschäftsbetrieb der in Insolvenz geratenen F & G GmbH zu übernehmen. Ab 1. Juli 1999 übernahm die GmbH die Arbeitnehmer der F & G GmbH. Alleiniger Geschäftsführer der GmbH war der Kläger.
Am 18. Mai 2001 wurde über das Vermögen der GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (Bl. 166 Vollstr). Am 1. Juli 2001 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet.
Mit Haftungsbescheid vom 23. Mai 2001 nahm der Beklagte den Kläger für die in den Anmeldungszeiträumen November 1999 bis April 2001 angemeldeten, aber nicht abgeführten Lohnsteuern und Nebenleistungen in Höhe von insgesamt 845.091 DM in Anspruch (Bl. 14 HA; Bl. 2 ff Rbh). Die im Nachgang übersandte Anlage zu dem Haftungsbescheid enthielt eine Aufstellung der für die jeweiligen Voranmeldungszeiträume geschuldeten Steuern und ...