Urteil vom 11. März 2008 Az. 2 K 1183/06 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
11. März 2008
Aktenzeichen:
2 K 1183/06
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Kosten, die ein allein am Arbeitsort wohnender Arbeitnehmer für Familienheimfahrten (nach Guinea) aufwendet, können als Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß der im Streitjahr 2004 noch bestehenden Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (aufgehoben durch Art. 1 Nr. 8 Buchst. a Buchst. aa des Steueränderungsgesetzes vom 19. Juli 2006, BGBl. I 1652 mit Wirkung vom 1. Januar 2007) steuerlich zu berücksichtigen sein, wenn diese Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet und (zusätzlich) von diesem "nicht nur gelegentlich" aufgesucht wird (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG). Diese Voraussetzungen können auch dann erfüllt sein, wenn der Steuerpflichtige in Guinea eine Wohnung unterhält, in der seine dort studierende Ehefrau lebt, und der Steuerpflichtige  diese Wohnung drei Mal im Jahr aufsucht.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Der Kläger streitet mit dem Beklagten über die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie den Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung.

Der Kläger ist seit ...  2000 verheiratet (Bl. 56; Rbh, Bl. 7). Er war bis Juni 2002 als Sportler beim Verein A beschäftigt (Bl. 56). Anschließend war er vorübergehend arbeitslos (Bl. 56). Am 28. Januar 2004 schloss der Kläger mit dem Verein B einen Vertrag (Dok). Zum 15. April 2004 bezog der Kläger, der bis dahin in A wohnte, eine Wohnung in B.

In seiner ...

 
Gründe

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