Urteil vom 16. April 2008 Az. 2 K 2123/04 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
16. April 2008
Aktenzeichen:
2 K 2123/04
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Der von der Aufhebung des ursprünglichen Haftungsbescheids ausgehende Vertrauensschutz steht dem Erlass eines weiteren Haftungsbescheids entgegen, wenn dieser aufgrund desselben Sachverhaltes ergeht.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die haftungsweise Inanspruchnahme des Klägers für Umsatzsteuerschulden des Jahres 1996 der D GmbH (künftig: GmbH).

Die GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 10. Juli 1995 errichtet. Unternehmensgegenstand war der Einkauf und Verkauf von Werbeleistungen insbesondere im Bereich des Teleshoppings. Alleiniger Geschäftsführer der GmbH war der Kläger (Bl. 11 Dok). Die GmbH wurde am 13. Oktober 1999 wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht.

Da die GmbH ihren Erklärungspflichten zunächst nicht nachkam, ergingen am 29. März 1999 Schätzungsbescheide zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer der Jahre 1996 und 1997. Aufgrund dieser Bescheide wurde der Kläger mit Haftungsbescheid vom 21. Juni 1999 (künftig: Haftungsbescheid I) als Haftungsschuldner u. a. in Höhe von 1.532 DM für die Umsatzsteuer 1996 der GmbH in Anspruch genommen (Bl. 18 Haft). Der Kläger legte gegen die Schätzungsbescheide und den Haftungsbescheid I Einspruch ein und reichte am 8. September 1999 die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerklärungen 1996 und 1997 ein (Bl. 16, 19 USt). Am 17. November 1999 erließ der Beklagte u.a. einen gemäß der Erklärung geänderten Umsatzsteuerbescheid für 1996, der zu einer ...

 
Gründe

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