Urteil vom 3. Dezember 2008 Az. 1 K 2374/04 - FG des Saarlandes
Gericht:
FG des Saarlandes
Datum:
3. Dezember 2008
Aktenzeichen:
1 K 2374/04
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info

Zinsen auf Überentnahmen als neue Tatsachen (§§ 4 Abs. 4a EStG, 173 Abs. 1 Nr. 1 AO)

 

1. Der Anteil der für die Kürzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG unschädlichen Investitionszinsen an den insgesamt angefallenen Schuldzinsen ist eine Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Denn bei dem Anteil der Investitionszinsen an den Schuldzinsen handelt es sich um einen Umstand, der bei der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands des § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen ist.

2. Hat der Steuerpflichtige in derSteuererklärung unter Verletzung seiner Mitwirkungspflicht keine Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG vorgenommen und unterlässt das Finanzamt eine weitere Überprüfung, so ist es an einer nachträglichen Bescheidänderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht gehindert, sofern nicht ausnahmsweise eine Abwägung der beiderseitigen Pflichtverstöße ein deutliches Überwiegen des Pflichtverstoßes des Finanzamts ergibt.

 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand

Der Kläger wohnt in S und betreibt in ... eine Apotheke. Der Beklagte ist für die gesonderte Feststellung des Gewinns zuständig. Der Kläger reichte für die Jahre 1999 bis 2001 jeweils Erklärungen über die gesonderte Gewinnfeststellung ein und fügte Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) bei. Die Bilanzen wiesen in den Streitjahren ein negatives Kapitalkonto aus. Aus Kapitalkontenentwicklungen, die in den Jahresabschlüssen enthalten waren, ist erkennbar, dass das negative Kapital aus Überentnahmen ...

 
Gründe

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