Beschluss vom 3. Juli 2001 Az. 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
3. Juli 2001
Aktenzeichen:
2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die bei der Durchsuchung in der Kanzlei des Bevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwalt Horst Mahler, ..., am 11. Juni 2001 beschlagnahmte EDV-Anlage ist dem Bevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwalt Horst Mahler, unverzüglich zurückzugeben.

Die sich auf den Speichermedien der EDV-Anlage befindlichen Daten sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Durchsuchung in der Wohnung des Bevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwalt Horst Mahler, ..., in dessen Kanzlei, ..., und in der Parteizentrale der Antragsgegnerin, ..., am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten und Datenträger und Unterlagen sind durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu entsiegeln und ebenfalls unverzüglich zurückzugeben, jedoch vor der Rückgabe - erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines unabhängigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen - zu kopieren. Die Kopien sind zu versiegeln und bis auf weiteres beim Amtsgericht Tiergarten zu verwahren.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Antragsgegnerin der anhängigen Parteiverbotsverfahren begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung, der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin (in der Folge: Staatsanwaltschaft) aufzugeben, die bei der Durchsuchung ihrer Parteizentrale sowie des Büros und der Privatwohnung ihres Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Horst Mahler (in der Folge: ...

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