Beschluss vom 14. Januar 1998 Az. 2 BvC 19/96 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
14. Januar 1998
Aktenzeichen:
2 BvC 19/96
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Beschwerde ist aus den Gründen des Berichterstatterschreibens vom 16. Mai 1997 unzulässig. Die Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 31. Mai 1997 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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