Beschluss vom 14. Januar 1998 Az. 2 BvC 22/96 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
14. Januar 1998
Aktenzeichen:
2 BvC 22/96
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Beschwerde ist aus den Gründen der Berichterstatterschreiben vom 28. Mai und 10. Dezember 1996 unzulässig. Die Stellungnahmen des Beschwerdeführers vom 24. Juni 1996, 15. Januar und 6. August 1997 geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.