Beschluss vom 9. Oktober 2000 Az. 2 BvC 19/99 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
9. Oktober 2000
Aktenzeichen:
2 BvC 19/99
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Beschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 28. Juni 2000 mitgeteilten Erwägungen unzulässig. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 11. Juli 2000 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
















