Beschluss vom 22. Januar 2001 Az. 2 BvC 6/00 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
22. Januar 2001
Aktenzeichen:
2 BvC 6/00
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Beschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 16. November 2000 mitgeteilten Erwägungen unzulässig. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 16. Dezember 2000 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.