Beschluss vom 22. Januar 2001 Az. 2 BvC 20/99 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
22. Januar 2001
Aktenzeichen:
2 BvC 20/99
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 26. September 2000 mitgeteilten Erwägungen unzulässig. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 29. November 2000 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
















