Beschluss vom 31. Mai 2005 Az. 2 BvC 1/05 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
31. Mai 2005
Aktenzeichen:
2 BvC 1/05
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz erforderlichen Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde.
















