Beschluss vom 28. Juni 2005 Az. 2 BvC 8/04 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
28. Juni 2005
Aktenzeichen:
2 BvC 8/04
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.
Gründe
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz erforderlichen Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde.
















