Beschluss vom 28. Juni 2005 Az. 2 BvC 8/04 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
28. Juni 2005
Aktenzeichen:
2 BvC 8/04
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz erforderlichen Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde.

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