Beschluss vom 1. April 2009 Az. 2 BvC 5/07 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
1. April 2009
Aktenzeichen:
2 BvC 5/07
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2007 genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
















