Die Ablehnung des Richters Jentsch wegen Besorgnis
der Befangenheit ist nicht begründet.
I.
1. Die Antragstellerin, die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), wendet sich in den vier anhängigen Organstreitverfahren dagegen, daß der Deutsche Bundestag (Antragsgegner) in die Haushalte für die Jahre 1993, 1995, 1996 und 1997 keine Globalzuschüsse zugunsten des Vereins "Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V." eingestellt hat. Sie rügt die Verletzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung gemäß Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG im Verhältnis zu anderen politischen Parteien bei Gewährung von Zuschüssen an "parteinahe", gleichwohl selbständige Stiftungen (vgl. dazu BVerfGE 73, 1 ff.).
2. Mit Schriftsatz vom 21. Oktober 1997 hat die Antragstellerin den Richter Jentsch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Zur Begründung stützt sie sich auf dessen Äußerungen über die PDS während seiner Tätigkeit als Justizminister des Freistaats Thüringen von 1990 bis 1994.
a) In der FAZ-Sonntagszeitung vom 26. Juni 1994 habe er im Rahmen eines Interviews u.a. gesagt:
"... Aber man muß klar darauf hinweisen, daß das Konzept der PDS das der alten SED und der Diktatur ist, unter der ...
















