Beschluss vom 2. Oktober 2001 Az. 2 BvE 2/97 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
2. Oktober 2001
Aktenzeichen:
2 BvE 2/97
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Die Antragsteller haben den Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 20. August 2001, die Antragsgegner mit Schriftsatz vom 8. August 2001 für erledigt erklärt. Das Verfahren ist einzustellen. Der Senat sieht keine Veranlassung, das Verfahren fortzuführen, wobei hier dahinstehen kann, ob angesichts der Erklärungen beider Seiten der Senat das Verfahren fortsetzen könnte, wenn er das öffentliche Interesse hieran bejahte (vgl. hierzu BVerfGE 24, 299 <300>; 83, 175 <181>; 87, 207 <209>).
















