Beschluss vom 3. Dezember 2002 Az. 2 BvE 3/02 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
3. Dezember 2002
Aktenzeichen:
2 BvE 3/02
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.
Gründe
Die Antragsteller haben den Antrag mit Schriftsatz vom 21. Juni 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.
















