Beschluss vom 3. Dezember 2002 Az. 2 BvE 3/02 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
3. Dezember 2002
Aktenzeichen:
2 BvE 3/02
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Antragsteller haben den Antrag mit Schriftsatz vom 21. Juni 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet