Beschluss vom 17. Juni 1999 Az. 2 BvF 1/97 - BVerfG
Gericht:
BVerfG
Datum:
17. Juni 1999
Aktenzeichen:
2 BvF 1/97
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 3. Mai 1999 auf eine Entscheidung über den Antrag, mit dem das vorliegende Verfahren eingeleitet worden ist, verzichtet. Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung des Verfahrens nach der Rücknahme des Antrags sind nicht gegeben (vgl. BVerfGE 1, 396 <414>; 8, 183 <184>; 25, 308 <309>; 76, 99 f.; 77, 345; 79, 255; 87, 152 <153>). Die zur verfassungsgerichtlichen Prüfung gestellte Vorschrift des § 5 Abs. 9 Satz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG NW) vom 21. Juni 1988 (GV.NW S. 250), eingefügt durch das Gesetz vom 7. Februar 1995 (GV.NW S. 134), die mit dem Antrag angegriffen wurde, ist durch das Gesetz zur Änderung des Landesabfallgesetzes und damit im Zusammenhang stehender Vorschriften vom 24. November 1998 (GV.NW S. 666) aufgehoben worden.

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