Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 10 - vom 9.4.2009 teilweise geändert :
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Verletzung ihrer Rechte als Datenbankherstellerin und wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch.
Die Klägerin betreibt eine u.a. unter der Internetadresse „autoscout24.de“ erreichbare Automobil- Onlinebörse, in die Privatpersonen und Gewerbetreibende Verkaufsanzeigen für Kraftfahrzeuge einstellen können. Über eine Eingabemaske können Kaufinteressenten Fahrzeuge nach von ihnen eingegebenen Kriterien suchen ( z.B. Marke, Modell, Kraftstoff, Preis, Leistung, Erstzulassung usw. ). Das Suchergebnis enthält auch Kontaktdaten des jeweiligen Verkäufers, so dass der Kaufinteressent mit diesem unmittelbar in Verbindung treten kann.
Das Angebot der Klägerin ist im Internet frei zugänglich und kann von jedermann ohne Registrierung kostenlos genutzt werden. Unter der Website www.autoscout24.de sind auch die AGB der ...