Urteil vom 28. Mai 2010 Az. 2 KLs 310 Js 323/09 - LG Karlsruhe
Gericht:
LG Karlsruhe
Datum:
28. Mai 2010
Aktenzeichen:
2 KLs 310 Js 323/09
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor
 
Tatbestand
 
Gründe

Anmerkung von openJur: Da nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe "ein schützenswürdiges Interesse des Verurteilten an der Versagung der Akteneinsicht" besteht, wurden nur die folgenden Auszüge (Seite 33-36 des Urteils) der Entscheidungsbegründung übersandt.

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IV.

Das Handeln des Angeklagten erfüllt

- in den Fällen A 1,2 und 4 bis 6 den Tatbestand des Verschaffens des Besitzes kinderpornographischer Schriften, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, an einen anderen gemäß §§ 184b Abs. 2, 53 StGB,

- im Fall des A 3 den Tatbestand des Verschaffens des Besitzes jugendpornographischer Schriften, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, an einen anderen gemäß § 184c Abs. 2 StGB,

- in den Fällen B 1 bis 68, 70 bis 73, 75 bis 90, 94 und 95 den Tatbestand des Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften, ...

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