Beschluss vom 15. September 2010 Az. 7 WF 1194/10 - OLG Nürnberg
Gericht:
OLG Nürnberg
Datum:
15. September 2010
Aktenzeichen:
7 WF 1194/10
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
109 F 2477/10 vorher
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwältin ..., wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4. August 2010 in Nr. 2 (hinsichtlich des Verfahrenswertes) dahin ergänzt, dass der Verfahrenswert für die in der Sitzung vom 4. August 2010 getroffene Vereinbarung zum Umgang auf 3.000,00 € festgesetzt wird. Bei der Festsetzung eines Verfahrenswertes von 1.500,00 € für das Verfahren 1. Instanz im Übrigen hat es sein Bewenden.

2. Die weitergehende Beschwerde der Rechtsanwältin ... wird zurückgewiesen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern des am 24. Dezember 2006 geborenen Kindes ... .

Mit einem am 6. Juli 2010 beim Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg eingegangenen Schriftsatz vom 5. Juli 2010 hat der Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit der das Gericht eine im Einzelnen bezeichnete Regelung des Umgangs des Antragstellers mit seinem Sohn ... beschließen sollte.

In einer am 4. August 2010 von 11.18 Uhr bis 12.41 Uhr durchgeführten Sitzung hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg in Anwesenheit der beiderseitigen Verfahrensbevollmächtigten und einer Vertreterin des Jugendamtes die beiden Eltern angehört. Nach Besprechung der Sach- und Rechtslage haben die Eltern folgende Vereinbarung zum Umgang getroffen:

"

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet