Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
A.
Der Antragsteller gehört in der laufenden 5. Wahlperiode als Abgeordneter dem Landtag ... an und ist Mitglied der Fraktion der NPD. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der Antragsteller durch die ihm gegenüber erfolgte Wortentziehung in der 56. Sitzung des Landtages ... am 20. November 2008 in seinen verfassungsrechtlichen Rechten als Abgeordneter verletzt wurde.
I.
Die NPD-Fraktion legte am 05. November 2006 einen Antrag zu dem Thema „Antigermanismus bekämpfen“ (LT-Drs. 5/1961) zur Behandlung in der Sitzung des Landtages am 20. November 2008 vor. In der Begründung heißt es unter anderem: „So löste der durch Deutschen-Hass motivierte Mordanschlag des Juden Herschel Grynszpan vor 70 Jahren in Deutschland antijüdische Unruhen aus. Der Boykottaufruf des Jüdischen Weltkongresses gegen die deutsche Wirtschaft ... hat vermutlich einen wesentlichen Anteil an den Anfang April 1933 durchgeführten Maßnahmen gegen jüdische Geschäfte in Deutschland.“
In der 100. Sitzung des Ältestenrates am 12. November 2008 wies die Antragsgegnerin darauf hin, dass dies eine Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen im Zusammenhang mit den Pogromen gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland am 09. November 1938 darstelle und damit von dem Tatbestand der Volksverhetzung ...
















