Beschluss vom 18. Februar 2009 Az. 21 Ta 1/09 - LAG Baden-Württemberg
Gericht:
LAG Baden-Württemberg
Datum:
18. Februar 2009
Aktenzeichen:
21 Ta 1/09
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
2 Ca 435/08 vorher
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 07.01.2009 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 02.01.2009 - Az: 2 Ca 435108 - aufgehoben und der Antrag auf Prozesskostenhilfe des Klägers vom 07.12.2008 zur neuen Entscheidung an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Von der Darstellung des Sachverhaltes wird in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.

II.

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Klägers ist begründet. Der Beschluss ist verfahrensfehlerhaft ergangen, weil er den vor seinem Existentwerden eingegangenen erheblichen Sachverhalt des Klägers mit Fax vom 04.01.2009 nicht berücksichtigt. Im Hinblick auf die auch noch zu treffenden Feststellungen über die objektiven Voraussetzungen des PKH-Antrags des Klägers wird vom Recht der Zurückverweisung Gebrauch gemacht.

1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts ist verfahrensfehlerhaft. Er berücksichtigt nicht die Bezugnahme des Klägers auf den PKH-Bewilligungsbeschluss derselben Kammer des Arbeitsgerichts vom 16.09.2008 (2 Ca 288/08) einschließlich seiner Mitteilung, dass seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind.

a) Gemäß § 117 Abs. 2 ZPO ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet