Urteil vom 24. September 2009 Az. 2050 Js 16878/07 - AG Mainz
Gericht:
AG Mainz
Datum:
24. September 2009
Aktenzeichen:
2050 Js 16878/07
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Der Angeklagte wird freigesprochen.

2. Die Kosten des Verfahren sowie die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

 
Tatbestand
 
Gründe

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)

I.

Die Angeklagte ist 43 Jahre alt, verheiratet und Mutter von zwei Söhnen. Weitere Feststellungen zur Person der Angeklagten konnten im Rahmen der Hauptverhandlung nicht getroffen werden, da sich die Angeklagte auf ihr Schweigerecht berief.

Strafrechtlich ist die Angeklagte bisher nicht in Erscheinung getreten.

II.

Der Angeklagten wurde zur Last gelegt, zumindest am 12.12.2006 an einer Musiktauschbörse im Internet teilgenommen zu haben. An diesem Tag sollen von ihrem Tauschbörseordner folgende Dateien downgeloaded worden sein:

Interpret Titel Rechtsinhaber
R... Benzin U... Music GmbH

Insgesamt soll die Angeklagte mehrere tausend Dateien, insbesondere Musikdateien, zum Download angeboten haben, ohne dass für sie eine gesetzliche oder vertragliche Berechtigung bestand, die Musiktitel zum Download und damit der Öffentlichkeit ...

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