Beschluss vom 25. November 2010 Az. 6 UF 72/10 - OLG Zweibrücken
Gericht:
OLG Zweibrücken
Datum:
25. November 2010
Aktenzeichen:
6 UF 72/10
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
72 F 29/10 vorher
Details
Info

Einzelfall der unterhaltsrechtlichen Billigung eines Studienfachwechsels nach 10 durchlaufenen Semestern trotz Unterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind

Einsender: 6. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken

 
Text
 
Tenor

I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) vom 15. April 2010 geändert und der Antrag der Antragstellerin abgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.

III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf

2.700,00 €

festgesetzt.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute und streiten um Kindesunterhalt für ihre am 7. Juli 2009 geborene Tochter A..., die sich seit der Trennung bei der Antragstellerin aufhält. Diese hat eine Lehre in einer Bäckerei absolviert, ab 7. Juli 2010 ist sie arbeitslos gemeldet. Seitdem bezieht sie für ihre Tochter Leistungen nach dem UVG in Höhe von monatlich 113,00 €.

Der Antragsgegner ist Kameruner. Er hat im Jahr 2000 in Kamerun sein Abitur abgelegt und befindet sich seit März 2002 in der Bundesrepublik Deutschland. Hier war er zunächst als Student der Universität H... im Fach Mathematik eingeschrieben, ohne allerdings Kurse zu belegen. Nach Sprachkursen studierte er ab Frühjahr 2005 an der Universität D... Mechatronik, und zwar bis zum Sommersemester ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet