Keine Rückführung eines 2jährigen Kindes in die USA, dessen Mutter nach der Geburt nur etwa 6 Monate mit dem Vater zusammen lebte und dann – weil der Vater als Soldat in den Irak abkommandiert wurde – mit dem Kind in ihr Heimatland Deutschland zurückkehrte.
Einsender: 6. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken
I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Zweibrücken vom 23. Juni 2009 aufgehoben und der Antrag auf Herausgabe des am ... geborenen Kindes L... J... H... zum Zwecke der Rückführung in die USA zurückgewiesen.
II. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten der Beteiligten sind nicht zu erstatten.
III. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf
3.000,00 €
festgesetzt.
IV. Der Antragsgegnerin wird für die Durchführung des Verfahrens Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.
Ihr wird der das Mandat bereits innehabende Rechtsanwalt S..., B..., zu den Bedingungen eines im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.
V. Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
I.
Antragsteller und Antragsgegnerin waren seit dem 6. September 2004 verheiratet. Ihre Ehe ist mittlerweile durch das Amtsgericht – Familiengericht – Rockenhausen geschieden. ...