Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 20. April 2001 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den -wegen Totschlags -vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.
1. Das Landgericht hat festgestellt:
Der erheblich alkoholisierte Angeklagte hatte gegen Mitternacht seinen Bruder in der Wohnung von dessen Bekannten A. aufgesucht. Es kam zu einem Streit, bei dem der Angeklagte seinen Bruder beleidigte und dessen Kette vom Hals riß. Daraufhin ging der Bruder gegen den Angeklagten mit mehreren Faustschlägen und mindestens einem Fußtritt vor. Nachdem der Angeklagte seinem Bruder eine Flasche auf den Kopf geschlagen hatte, griff A. helfend ein und faßte den Angeklagten am Hals an. Dieser öffnete daraufhin ein Taschenmesser und stach mehrfach auf A. ein, der lebensbedrohlich verletzt wurde. Alle drei verließen danach die Wohnung, wobei A. in einer Nachbarwohnung die Polizei verständigte und der Angeklagte sich aus dem Haus begab. Sein Bruder hatte im Verlauf des Streits ebenfalls einen Messerstich erhalten; das Landgericht hat nicht klären können, ob er ihn bereits ...
















