Beschluss vom 18. Oktober 2001 Az. 3 StR 320/01 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
18. Oktober 2001
Aktenzeichen:
3 StR 320/01
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 20. April 2001 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den -wegen Totschlags -vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.

1. Das Landgericht hat festgestellt:

Der erheblich alkoholisierte Angeklagte hatte gegen Mitternacht seinen Bruder in der Wohnung von dessen Bekannten A. aufgesucht. Es kam zu einem Streit, bei dem der Angeklagte seinen Bruder beleidigte und dessen Kette vom Hals riß. Daraufhin ging der Bruder gegen den Angeklagten mit mehreren Faustschlägen und mindestens einem Fußtritt vor. Nachdem der Angeklagte seinem Bruder eine Flasche auf den Kopf geschlagen hatte, griff A. helfend ein und faßte den Angeklagten am Hals an. Dieser öffnete daraufhin ein Taschenmesser und stach mehrfach auf A. ein, der lebensbedrohlich verletzt wurde. Alle drei verließen danach die Wohnung, wobei A. in einer Nachbarwohnung die Polizei verständigte und der Angeklagte sich aus dem Haus begab. Sein Bruder hatte im Verlauf des Streits ebenfalls einen Messerstich erhalten; das Landgericht hat nicht klären können, ob er ihn bereits ...

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