Beschluss vom 2. Januar 2002 Az. 2 StR 538/01 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
2. Januar 2002
Aktenzeichen:
2 StR 538/01
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 7. Juni 2001 wird als unzulässig verworfen.

Die Nebenklägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und diedem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

 
Tatbestand
 
Gründe

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