Urteil vom 23. August 2000 Az. 3 StR 224/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
23. August 2000
Aktenzeichen:
3 StR 224/00
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Oktober 1999 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Von Rechts wegen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Hiergegen richtet sich die nunmehr auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit beanstandet. Das Rechtsmittel hat Erfolg.

1. Nach den Feststellungen hat der drogenabhängige und insbesondere wegen Diebstahls und BtMG-Verstößen erheblich vorbestrafte Angeklagte in einem Geschäft einen Karton, in dem er einen "Discman" vermutete, der jedoch lediglich das zugehörige Netzteil enthielt, entwendet und wurde dabei von einem Angestellten, dem Nebenkläger M. , beobachtet und bis auf die Straße verfolgt. Nachdem der Angeklagte die Beute auf der Flucht verloren hatte, wurde er von seinem Verfolger ergriffen und nach einem Gerangel zur Personalienfeststellung zurückgeführt. Dabei gelang es dem Angeklagten, überraschend nach einem mitgeführten Springmesser zu greifen und es dem Verfolger in den Bauch zu stoßen, der ...

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