1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 14. Februar 2000 a) im Schuldspruch dahin berichtigt, daß der Angeklagte des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig ist, b) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.
Die weiter gehende Revision wird verworfen.
Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Urteils, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist; auch ist ein offensichtliches Fassungsversehen im Urteilstenor zu berichtigen. Im Übrigen ist die Revision unbegründet im Sinne des §
















