Beschluss vom 25. Juli 2000 Az. 4 StR 255/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
25. Juli 2000
Aktenzeichen:
4 StR 255/00
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Auf die Revisiona) des Angeklagten Peter L. wird das Urteil des Landgerichts Siegen vom 17. November 1999 im Schuldspruch dahin abgeändert, daß er des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, des Diebstahls in vier Fällen, des versuchten Diebstahls und der Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Nötigung schuldig ist;

b) des Angeklagten Sch. wird das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin abgeändert, daß er des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, des Diebstahls in fünf Fällen und des versuchten Diebstahls schuldig ist;

c) beider Angeklagter wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen in den Aussprüchen über die in den Fällen II 4, 5, 7 und 8 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafen aufgehoben.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere - allgemeine - Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

3.

Die weiter gehenden Revisionen werden verworfen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten Peter L. unter Freisprechung im übrigen wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchten Diebstahls [im besonders schweren Fall], Bandendiebstahls in vier Fällen und Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Nötigung in zwei Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet