Beschluss vom 7. November 2000 Az. 1 StR 458/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
7. November 2000
Aktenzeichen:
1 StR 458/00
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 17. April 2000 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Gründe
Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge, das Landgericht habe ein sich aus § 252 StPO ergebendes Verwertungsverbot verletzt, greift durch.
















