Beschluss vom 7. November 2000 Az. 1 StR 458/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
7. November 2000
Aktenzeichen:
1 StR 458/00
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 17. April 2000 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge, das Landgericht habe ein sich aus § 252 StPO ergebendes Verwertungsverbot verletzt, greift durch.

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