Beschluss vom 1. Dezember 2000 Az. 2 StR 379/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
1. Dezember 2000
Aktenzeichen:
2 StR 379/00
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Auf die Revisionen der Angeklagten B. und W. wird das Urteil des Landgerichts Marburg vom 5. April 2000 a) im Schuldspruch dahingehend geändert, daß die Angeklagten B. und W. der versuchten Freiheitsberaubung von über einer Woche Dauer in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und mit gefährlicher Körperverletzung sowie der versuchten Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger gegen Entgelt in drei Fällen, der Angeklagte W. darüber hinaus der versuchten Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger gegen Entgelt in Tateinheit mit versuchter Förderung sexueller Handlungen einer anvertrauten Minderjährigen, schuldig sind, b) hinsichtlich beider Angeklagten in den Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das vorgenannte Urteil mit den Feststellungen -ausgenommen die Feststellungen von Seite 18 oben bis einschließlich Seite 22 der Urteilsausfertigung, die aufrechterhalten bleiben - aufgehobena) soweit der Angeklagte im Fall I. 5. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Rechtsfolgenausspruch mit Ausnahme der für die Tatzum Nachteil der I. B. (I.1. der Urteilsgründe) verhängten Einzelfreiheitsstrafe.

3.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

4.

Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten werden ...

 
Tatbestand
 
Gründe

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet