Urteil vom 12. Juni 2001 Az. 5 StR 432/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
12. Juni 2001
Aktenzeichen:
5 StR 432/00
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. April 2000 a) dahin abgeändert, daß die Angeklagten hinsichtlich des versuchten Tötungsdelikts des versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig sind, undb) insoweit in den jeweiligen Einzelstrafaussprüchen sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafen aufgehoben.

2.

Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.

3.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

- Von Rechts wegen -

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten Be wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - unter Einbeziehung rechtskräftiger Einzelstrafen, eine davon zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen eines am 22. Oktober 1995 begangenen Mordes - zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Den Angeklagten M , einen Halbbruder des Angeklagten Be , hat es wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - ebenfalls unter Einbeziehung rechtskräftiger Einzelstrafen, eine davon zu 13 Jahren und sechs Monaten wegen des oben genannten, gemeinsam mit Be begangenen Mordes - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Revisionen der Angeklagten führen mit der ...

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