Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 15. Januar 2001 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer -Schwurgericht - des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer, schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet sowie bestimmt, daß drei Jahre Freiheitsstrafe vor der Unterbringung zu vollziehen sind. Mit seiner nicht näher ausgeführten Revision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
1. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes hat keinen Bestand. Das Urteil enthält keine ausreichenden Feststellungen zur Frage eines möglichen strafbefreienden Rücktritts vom Versuch.
Nach den Feststellungen dirigierte der Angeklagte den Zeugen O. mit seinem Taxi zur Nachtzeit in eine nur wenig belebte und durch belaubte Bäume und wegen nur spärlicher Beleuchtung dunkle Straße. Da er den Fahrpreis nicht entrichten konnte, hatte er den Entschluß gefaßt, den Taxifahrer unter Einsatz eines mitgeführten Klappmessers daran zu hindern, ihn zu verfolgen und der Polizei zu übergeben. Er wollte außerdem das Geld des Taxifahrers an sich bringen, um sich ...
















