1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juni 1999 a) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte wegen - sexueller Nötigung in Tateinheit mit Menschenhandel, schwerem Menschenhandel, Freiheitsberaubung und Erpressung,
-Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und -versuchter Erpressung verurteilt wird, b) in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen II, 1 und 2 (jeweils vier Jahre Freiheitsstrafe) sowie über die Gesamtfreiheitsstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen -Vergewaltigung (II, 1),
-Menschenhandels in Tateinheit mit schwerem Menschenhandel, Freiheitsberaubung und Erpressung (II, 2),
-Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (II, 3) und - versuchter Erpressung (II, 4)
zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie das Tatmesser eingezogen. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel führt auf die Sachrüge zu der aus der Beschlußformel ersichtlichen Änderung des Schuldspruchs und teilweisen Aufhebung des ...
















