Urteil vom 11. Dezember 2001 Az. 5 StR 419/01 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
11. Dezember 2001
Aktenzeichen:
5 StR 419/01
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1.

Die Revisionen des Angeklagten K und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Januar 2001 werden verworfen.

2.

Der Angeklagte hat die Kosten seiner Revision und die den Nebenklägern durch die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Staatskasse trägt die Kosten der Revisionen der Staatsanwaltschaft sowie die den Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen.

- Von Rechts wegen -

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat die Angeklagten der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und den Angeklagten K zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und die Angeklagte Wi zu einer Jugendstrafe von einem Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil wenden sich sowohl der Angeklagte K als auch die Staatsanwaltschaft mit der Sachrüge; beide Revisionen haben keinen Erfolg.

I.

Der Angeklagte K war im Sommer 2000 Halter des vierjährigen Rüden "Zeus", die Angeklagte Wi , die mit K zusammenlebte, Halterin der einjährigen Hündin "Gipsy". Bei beiden Tieren handelte es sich um Mischlinge der Rassen Bullterrier, Pitbull und American Staffordshire Terrier. Beide Hunde verfügten über eine erhebliche Beißkraft und waren darauf trainiert, große Höhen zu überspringen. Die Tiere waren wiederholt auffällig geworden, weil sie andere Hunde angegriffen und ihnen zum Teil erhebliche Bißverletzungen beigebracht ...

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