Beschluss vom 6. November 2001 Az. 5 StR 363/01 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
6. November 2001
Aktenzeichen:
5 StR 363/01
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. März 2001 nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Staatskasse hat die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die mit der allgemeinen Sachrüge begründete Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung. Zu Unrecht hat das Schwurgericht ein Ruhen der Verjährung für die Tat des jetzt 65jährigen Angeklagten, die dieser vor mehr als 42 Jahren in Berlin (Ost) begangen hatte, angenommen.

1. Am 2. März 1959 hatten sich etwa 40 Jugendliche - wie damals regelmäßig an Montagen und Freitagen - am Bahnhof Lichtenberg in Berlin (Ost) versammelt, um gemeinsam aus mitgebrachten Kofferradios laute Musik, die vom "Westsender" RIAS Berlin ausgestrahlten "Schlager der Woche", zu hören. Dabei zogen sie, teils untergehakt, durch die Stalinallee und drängten so Passanten ab, die sich auch dadurch belästigt fühlten, daß sie von den übermütigen jungen Leuten "in Halbstarkenmanier" angesprochen wurden. Mehrere Lichtenberger Funkstreifenwagen rückten an zum ...

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