Urteil vom 27. Juli 2000 Az. 4 StR 185/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
27. Juli 2000
Aktenzeichen:
4 StR 185/00
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

1.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 11. Januar 2000 mit den Feststellungen aufgehoben.

2.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere -als Schwurgericht zuständige -Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Von Rechts wegen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord freigesprochen. Mit ihrer hiergegen gerichteten Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des freisprechenden Urteils. Das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel, das vom Generalbundesanwalt vertreten wird, hat Erfolg.

1. Nach den Feststellungen unterhielt der verheiratete Angeklagte zu Frau A. eine länger andauernde sexuelle Beziehung. Das Verhältnis litt von Anfang an unter der Eifersucht des Angeklagten. Er forderte von Frau A. "absolute" Treue. Wenn er vermutete, sie sei eine Bekanntschaft zu einem anderen Mann eingegangen, beschimpfte er sie mit den Worten "Hure" oder "Nutte". Auch schlug er sie bei diesen Gelegenheiten "aus letztlich grundloser Eifersucht" und drohte, er werde sie "platt machen" (UA 3). Frau A. wollte sich schließlich wegen dieser Vorkommnisse vom Angeklagten trennen. In dieser Situation traf der Angeklagte in einer Gaststätte zufällig den ihm aus früherer Zeit bekannten M. , der unter anderem von seinen finanziellen ...

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