Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden nach Art. 234 Abs. 3 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1.
Ist Art. 13 Teil A Absatz 1 lit. n der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. EG 1977 Nr. L 145, 1) dahin auszulegen, daß der dort verwendete Begriff der "anderen ... anerkannten Einrichtung" auch einen Solisten erfaßt, der kulturelle Dienstleistungen erbringt?
2.
Falls Frage 1 bejaht wird: Ergeben sich Einschränkungen aus der in Art. 13 Teil A gewählten Überschrift "... dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten", etwa wenn die Solisteneinsätze vorrangig Vermarktungszwecken dienen?
I.
Das Landgericht hat den Angeklagten mit Urteil vom 22. Dezember 1998 wegen Steuerhinterziehung in 58 Fällen sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt und ihn im übrigen freigesprochen.
Aus dem Gesamtverfahren hat der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage das vorliegende Verfahren abgetrennt. Es umfaßt den Vorwurf, der Angeklagte habe in 19 Fällen Umsatzsteuern dadurch verkürzt, daß er entgegen seinen Verpflichtungen gemäß § ...
















