Beschluss vom 17. Oktober 2001 Az. XII ZR 27/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
17. Oktober 2001
Aktenzeichen:
XII ZR 27/00
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
Der Beschluß des Senats vom 25. Juli 2001 wird dahin abgeändert, daß die Antragstellerin keine monatlichen Raten auf die Prozeßkostenzu zahlen hat.
Gründe
Nach den von der Antragstellerin bis zum Erlaß des Beschlusses vom 25. Juli 2001 vorgetragenen und belegten wirtschaftlichen Verhältnissen waren monatliche Raten festzusetzen. Mit Schriftsatz ihres Prozeßbevollmächtigten vom 27. August 2001 hat die Antragstellerin weitere Belege vorgelegt, aus denen sich ergibt, daß sie zur Zahlung von monatlichen Raten nicht in der Lage ist.
















