Urteil vom 23. Mai 2002 Az. 3 StR 513/01 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
23. Mai 2002
Aktenzeichen:
3 StR 513/01
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 4. Oktober 2001 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehobena) soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, b) im Fall II. 3 der Urteilsgründe, c) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, d) soweit die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Von Rechts wegen.

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Brandstiftung unter Einbeziehung der Strafen aus zwei Vorverurteilungen zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Wochen" und wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen (Fälle II. 2 und 3 der Urteilsgründe) zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Außerdem hat es den Angeklagten vom Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung und vom Vorwurf der schweren Brandstiftung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Brandstiftung, aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Freisprüche, im Fall II. 3 der Urteilsgründe eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung und die Anordnung der Unterbringung des ...

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