Urteil vom 25. April 2001 Az. 5 StR 81/01 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
25. April 2001
Aktenzeichen:
5 StR 81/01
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 4. Juli 2000 wird verworfen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

- Von Rechts wegen -

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten der schweren Körperverletzung für schuldig erkannt; es hat ihn verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 DM vorbehalten. Die auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, hat keinen Erfolg.

1.

Der Angeklagte war im September 1962 stellvertretender Kompaniechef in einem DDR-Pionierbataillon im Range eines Oberleutnants. Er wurde als Leiter eines Minenverlegetrupps eingesetzt, dem das Anlegen von Minenfeldern an der innerdeutschen Grenze zwischen Sachsen und Bayern befohlen war. Im Juni 1963 trat ein Flüchtling auf eine der verlegten Minen; er wurde schwer verletzt und in ein DDR-Krankenhaus gebracht. Der linke Fuß war ihm infolge der Minendetonation abgerissen worden, der linke Unterschenkel mußte amputiert werden.

2.

Der Rechtsfolgenausspruch wegen der abgeurteilten schweren Körperverletzung, insbesondere die Annahme eines minder schweren Falles nach § 224 Abs. ...

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