Urteil vom 6. März 2002 Az. 5 StR 351/01 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
6. März 2002
Aktenzeichen:
5 StR 351/01
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 7. Februar 2001 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

- Von Rechts wegen -

 
Tatbestand
 
Gründe

Die Anklage wirft dem Angeklagten Betrug in 64 Fällen, Anstiftung zur Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug und das Vortäuschen einer Straftat vor. Der Angeklagte habe als Inhaber der Firma S , einem Getränkehandel, in der Zeit vom 31. Mai 1995 bis zum 7. Juli 1995 bei zahlreichen Lieferanten Waren im Gesamtwert von knapp 2,5 Mio. DM bestellt und erhalten. Dabei habe er gewußt, daß er mangels Zahlungsfähigkeit keine Zahlungen werde leisten können, und beabsichtigt, den durch Weiterveräußerung der Waren erzielten Erlös für eigene Zwecke zu verwenden. Er habe einen Unbekannten beauftragt, die Bürocontainer der Firma S in Brand zu setzen, um so die vorangegangenen Betrugshandlungen zu verschleiern und unberechtigt Versicherungsleistungen zu erlangen. Nachdem der Beauftragte den Brand gelegt habe, habe der Angeklagte gegenüber der Polizei angegeben, daß sich in einem Tresor im Geschäftsbüro 1,3 Mio. DM Bargeld befunden hätten, die von unbekannten Tätern gestohlen worden seien.

Nachdem das Landgericht Leipzig den Angeklagten im wesentlichen gemäß der Anklage rechtskräftig verurteilt hatte, hat das ...

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet